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  • Genfer Flüchtlingskonvention - UNHCR
    Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28 Juli 1951 verkündet mit Gesetz vom 01 09 1953 (BGB II S 559), in Kraft getreten am 22 04 1954 gemäß Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen vom 25 04 1954 (BGB 1 II S 619) in der Erwägung, dass die Satzung der Vereinten Nationen und die am 10
  • BGH, Beschluss v. 05. 07. 2023 - XII ZB 155 20 - NWB Urteile
    Die Frist nach § 1617b Abs 1 Satz 1 BGB zur Neubestimmung des Namens des Kindes bei nachträglich begründeter gemeinsamer elterlicher Sorge ist eine Ausschlussfrist Sie beginnt mit Abgabe der Sorgeerklärungen und ist nicht von der Kenntnis der Eltern abhängig
  • freiRecht. de Gesetze digital - schneller als gedruckt
    Gesetze digital - schneller als gedrucktSozialrecht SGB 1 Allgemeiner Teil SGB 2 Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB 3 Arbeitsförderung SGB 4 Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung SGB 5 Gesetzliche Krankenversicherung SGB 6 Gesetzliche Rentenversicherung SGB 7 Gesetzliche Unfallversicherung SGB 8 Kinder- und Jugendhilfe SGB 9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB 10 Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz SGB 11 Soziale Pflegeversicherung SGB 12
  • BGBl. II 1953 S. 559 - Gesetz betreffend das Abkommen vom 28. Juli 1951 . . .
    Ein Ausländer ist nach § 3 Abs 1 AsylG Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28 07 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl 1953 II S 559), wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugungen oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Lande
  • Beschluss vom 1. Februar 2023 - Bundesverfassungsgericht
    Die Freiheit der Ehe erfordert und gestattet gesetzliche Regeln, die die als Ehe verfassungsrechtlich geschützte Lebensgemeinschaft rechtlich definieren und abgrenzen Solche Regelungen müssen mit den Strukturprinzipien vereinbar sein und den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügen
  • Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 19
    wORt das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28 Juli 1951 ist das Fundament des internationalen Flüchtlings-rechts die genfer Flüchtlingskonvention (gFK) definiert den be-griff ‚Flüchtling‘ und legt mindeststandards für die behandlung von Personen fe
  • BGH, 05. 07. 2023 - XII ZB 155 20 - dejure. org
    Das gilt unabhängig von dem zum Zeitpunkt der Geburt rechtmäßig zu führenden Namen der Mutter und eine von ihr etwa noch abzugebende Angleichungserklärung nach Art 47 EGBGB (vgl Senatsbeschluss vom 3 Februar 2021 - XII ZB 391 19 - FamRZ 2021, 831 Rn 19 f ) Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer …
  • Kündigungsschreiben: Kostenlose Vorlagen Muster
    Unsere Vorlagen und Musterschreiben für die Kündigung kannst du ganz einfach als PDF-Dokument herunterladen oder sie als Word-Datei weiterverarbeiten So kannst du diese auf Wunsch ausdrucken und sie dann selber unterschreiben und versenden




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