- Außerhalb des laufenden Bedarfs: Darlehen und einmalige Leistungen
Hier kann der Sozialhilfeträger auf Antrag ein Überbrückungsdarlehen gewähren, wenn im Einzelfall eine vorübergehende Notlage besteht Darlehen bei vorübergehender Notlage stellen eine „Kann-Leistung“ dar
- Darlehen als zu berücksichtigende Einnahme - Rechtsanwalt und Sozialrecht
Die Leistungen nach dem SGB II sollen nämlich nur dazu dienen, dem Hilfebedürftigen in einer vorübergehenden Notlage zu helfen, um die Zeit bis zur eingeforderten Erwerbstätigkeit zu überbrücken
- § 38 SGB 12 - Einzelnorm - Gesetze im Internet
§ 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage Sind Leistungen nach § 27a Absatz 3 und 4, der Barbetrag nach § 27b Absatz 2 sowie nach den §§ 30, 32, 33, 35 und 35a voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden
- § 38 SGB XII - Darlehen bei vorübergehender Notlage - dejure. org
1 Sind Leistungen nach § 27a Absatz 3 und 4, der Barbetrag nach § 27b Absatz 2 sowie nach den §§ 30, 32, 33, 35 und 35a voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden 2 Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften im Sinne des § 27 Absatz 2 Satz 2 und 3 können an einzelne Mitglieder ode
- § 38 SGB XII Darlehen bei vorübergehender Notlage
Sind Leistungen nach § 27a Absatz 3 und 4, der Barbetrag nach § 27b Absatz 2 sowie nach den §§ 30, 32, 33, 35 und 35a voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden
- § 38 SGB 12 - Darlehen bei vorübergehender Notlage - Gesetze
Zahlungen der Bank aus einem privaten Darlehen gelten bei Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen Wer vorrübergehend auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, kann dies daher mit einem
- Jung, SGB XII § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage 3 . . . - Haufe
Die Bevorratung von Heizmaterial ist im Monat der Fälligkeit der Forderung z B des Heizöllieferanten aktueller Bedarf, welcher zur Hilfebedürftigkeit des Antragstellers im Sinne einer vorübergehenden Notlage nach § 38 Abs 1 Satz 1 SGB XII zu einem Anspruch auf darlehensweise Gewährung der Beschaffungskosten für das Heizöl führt:
- § 38 SGB 12 - Darlehen bei vorübergehender Notlage - anwalt. de
Sind Leistungen nach § 27a Absatz 3 und 4, der Barbetrag nach § 27b Absatz 2 sowie nach den §§ 30, 32, 33, 35 und 35a voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen, können Geldleistungen als
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