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- Versicherungsschutz im Ausland | BMG
Gesetzliche Krankenkassen können maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten von unverzüglich erforderlichen Behandlungen bei privaten Auslandsreisen auch in Staaten außerhalb der EU und des EWR übernehmen
- Leistungen gesetzlicher Krankenkassen beim Auslandsaufenthalt
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nicht nur in Deutschland Schutz vor Behandlungskosten Sie gilt auch in vielen anderen Ländern Vor Reisen und Urlaubsaufenthalten in einem anderen Land sollte man sich über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse Reiseland informieren
- Krankenversicherung: Was gilt bei Langzeitaufenthalten im Ausland?
Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten innerhalb der Europäischen Union bleibt der Versicherungsstatus in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich bestehen Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie im Ausland neue Leistungsansprüche bekommen, etwa aus einer Beschäftigung
- Versicherungsschutz im Ausland: Unsere Leistungen | AOK
Die AOK hilft Ihnen bei der Vorbereitung Eine Auslandskrankenversicherung hilft im Krankheitsfall und trägt die Kosten für erforderliche Behandlungen
- Richtig versichert bei Auslandreisen - Die Techniker
Alles zum Krankenversicherungsschutz bei Urlaubsreisen in Europa, bei Fernreisen, wenn Sie im Ausland wohnen oder längere Zeit ins Ausland gehen
- Krank im Ausland und gesetzlich versichert - ADAC
Dieser Ratgeber erklärt, worauf zu achten ist, und warum eine Auslandskrankenversicherung für gesetzlich Versicherte im Urlaub sinnvoll ist Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in Türkei oft problematisch Reisende landen häufig bei Hotelärzten oder Privatkliniken
- Auslandskrankenschutz - Krankenkasseninfo. de
Zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch ein im Ausland geltender Versicherungsschutz Die Regelungen variieren je nach Reiseland, Aufenthaltsstatus und dem Bestehen bilateraler oder europäischer Abkommen
- Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland - CHECK24
Während eines Urlaubs oder einer Reise im EU-Ausland sind Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich abgesichert Je nach Aufenthaltsland können sich allerdings
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