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- Mitbestimmung Mitwirkung 2. 7. 4 Anhörungsrechte | Haufe
Um den Anforderungen an ein Anhörungsverfahren zu genügen, wird man jedoch vonseiten der Dienststellenleitung verlangen müssen, dass sie auf die Stellungnahme des Personalrats argumentativ eingeht Das gebietet schon der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- ifb | Anhörungs- und Erörterungsrecht der Arbeitnehmer
Die Vorschrift räumt dem Arbeitnehmer das Recht ein, sich aus eigener Initiative an den zuständigen Vorgesetzten zu wenden, um von ihm in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, gehört zu werden
- § 82 BetrVG - Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner
- Allgemeine EU-Vorschriften für die Unterrichtung und Anhörung der . . .
Anfang 2015 hörte die Europäische Kommission Arbeitgeber- und Arbeitnehmer zu der Frage an, ob die folgenden drei Richtlinien zu einem Rechtstext zusammenzufassen seien: der allgemeine Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Massenentlassungen und Übergang von Unternehmen
- HENSCHE Arbeitsrecht: Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen
- Anhörungsrechte des Betriebsrats ️ Lexikon Arbeitsrecht – DR. THORN
Die Anhörungsrechte des Betriebsrats sind ein zentrales Element der betrieblichen Mitbestimmung im Arbeitsrecht Sie gewährleisten, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über geplante Maßnahmen informiert, die die Interessen der Belegschaft berühren
- Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der Kommi. . .
Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der Kommissionsvorschläge der Strukturrichtlinie und der Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
- § 82 BetrVG - Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers . . .
(1) 1 Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden 2 Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung
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