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- Staatsanwaltschaft (Deutschland) – Wikipedia
Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil im Erwachsenenstrafrecht die Strafvollstreckung
- Staatsanwaltschaft: Aufgaben Organisation - Anwalt. org
Die Staatsanwaltschaft ist einerseits Ermittlungsbehörde, andererseits Anklagebehörde Im Folgenden sollen die Aufgaben des Staatsanwalts in den jeweiligen Verfahrenssituationen erläutert werden
- Staatsanwaltschaft in Deutschland ᐅ Aufgaben und Funktion
Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung zuständig ist
- Staatsanwaltschaft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
Die Staatsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof (BGH), aus Bundesanwälten bestehend, wird vom Generalbundesanwalt geleitet, der der Aufsicht und Leitung des Bundesjustizministers untersteht
- Die Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde und stellt ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar
- Staatsanwaltschaft und Strafrecht: was tut sie, was darf . . . - 123recht. de
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das Ermittlungsverfahren: Sie bestimmt, ob eine Straftat verfolgt, die Verfolgung eingestellt oder angeklagt wird Die Polizei unterstützt dabei, Polizeibeamte sind diesbezüglich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
- Staatsanwaltschaft | Bedeutung Erklärung | Legal Wiki
Die Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Behörde, die im Strafverfahren eine zentrale Rolle einnimmt Sie wird häufig als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ bezeichnet, da sie für die Aufklärung von Straftaten verantwortlich ist
- Public prosecutors office (Germany) - Wikipedia
The Staatsanwaltschaft (German: [ˈʃtaːt͡sʔanˌvaltʃaft] ⓘ) is the public prosecutor's office in Germany They are the offices of the public prosecutors which are criminal justice bodies attached to the judiciary but separate from the courts
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