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- Was ist die Aut-idem-Regelung? - Die Techniker
Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-Idem-Feld Lässt die Ärztin oder der Arzt dieses Feld frei, bedeutet das, dass die Apotheke Ihnen, wenn es das gibt, ein kostengünstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff geben wird
- Aut idem Rabattverträge - Kassenärztliche Vereinigung Baden . . .
Das Aut-idem-Kreuz ist nur aus medizinisch-therapeutischen Gründen zulässig Dies ist in § 29 Absatz 2 Satz 2 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) festgelegt In diesem Fall ist eine Substitution ausgeschlossen und die Apotheke darf nur das namentlich verordnete Präparat abgeben
- Aut-idem-Regelung zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln
Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit fest Diese Hinweise finden sich in Teil A der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie
- Rezepte mit Aut-idem-Kreuz - DeutschesApothekenPortal
Diese Arbeitshilfe behandelt das Thema Rabattverträge ausgehend von einer Verordnung mit Aut-idem-Kreuz: Inwiefern sind die Rabattverträge zu beachten? Das Fließschema zeigt, wie die richtige Abgabe erfolgt
- Arzneimittel: Erstattung und Zuzahlung | gesund. bund. de
Bei Fragen rund um den Medikamententausch in der Apotheke sowie Zuzahlungen und Kostenübernahme von Arzneimitteln berät Sie das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)
- „aut-idem“ – der Begriff auf dem Kassenrezept | SBK
Wenn auf dem Kassenrezept „aut-idem“ nicht angekreuzt ist, erhalten Sie in der Apotheke in vielen Fällen ein wirkstoffgleiches Medikament Hierdurch können Versicherte von geringerer Zuzahlung profitieren
- KVB-2406xx-SOP-Aut-idem-Regelung-Patientenhinweis
Ihrem Arzt verordnete, bezahlen Sie den Apothekenverkaufspreis des Medikaments in der Apotheke und erhalten eine Kopie des Originalrezeptes zur Kostener-stattung bei Ihrer Krankenkasse ausgehändigt Selbstverständlich darf nur nach den aut-idem-Regelungen ausgetauscht werden!
- Aut-idem-Regelung | BMG
Im Apothekenrecht wird mit "Aut idem" die Möglichkeit beschrieben, statt eines verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat abzugeben
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