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Standorte Einwohnerangelegenheiten - hamburg. de Diese können Sie ausschließlich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standort des Hamburg Service abgeben Für die Standorte Bergedorf und Billstedt nehmen Sie bitte für Verpflichtungserklärungen vorab per E-Mail Kontakt auf
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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes . . . - Hamburg Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Ab dem 01 11 2015 muss der Wohnungsgeber jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushän-digen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen