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Kündigung 11. 13. 4 Anhörung des Arbeitnehmers - Haufe Die Anhörung des Arbeitnehmers ist regelmäßig keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung Anders ist es jedoch bei dem Ausspruch einer Verdachtskündigung
HENSCHE Arbeitsrecht: Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen
Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers - aas Seminare Nimmt ein Gespräch, das zunächst reine Arbeitsabläufe betraf, eine Wendung und der Vorgesetzte beginnt, das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zu kritisieren, kann der betroffene Arbeitnehmer sofort auf die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds seines Vertrauens bestehen
Anhörungs- und Erörterungsrecht der Arbeitnehmer - Betriebsrat Der Arbeitnehmer kann bei Gesprächen, die der Erläuterung seines Arbeitsentgelts sowie der Beurteilung seiner Leistungen und der Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung dienen, ein von ihm bestimmtes Betriebsratsmitglied hinzuziehen
§ 82 BetrVG - Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen
Fristlose Kündigung: Verdacht, Anhörung des Arbeitnehmers Bei einer Verdachtskündigung haben Sie als Arbeitnehmer das Recht auf eine umfassende Anhörung, bevor der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen darf Der Arbeitgeber muss Ihnen konkrete Tatsachen und Verdachtsmomente mitteilen, damit Sie sich effektiv verteidigen können
Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der . . . - DeepDyve Die Regelung im Kommissionsvorschlag von 1983 a) Struktur und Geltungsbereich b) Unterrichtung c) Anhörung d) Geheime und vertrauliche Informationen e) Bestimmungen betreffend die Arbeitnehmervertreter f) Mögliche extraterritoriale Wirkungen des Vorschlags g) Umsetzung der Richtlinie V Schlußbetrachtung
Mitbestimmung Mitwirkung 2. 7. 4 Anhörungsrechte | Haufe Die §§ 78 Abs 3 bis 5 und 79 Abs 3 BPersVG enthalten Angelegenheiten, bei denen die Personalvertretung anzuhören ist Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme
Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der . . . PIPKORN, J (1985) Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der Kommissionsvorschläge der Strukturrichtlinie und der Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Vol 14 (Issue 4), pp 567-593 https: doi org 10 1515 zgre 1985 14 4 567
Anhörungsverfahren: § 102 BetrVG korrekte Durchführung Gemäß § 102 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören und ihm die Gründe für die Kündigung mitteilen Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 102 Abs 1 Satz 2 BetrVG unwirksam