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Knöllchen-Bearbeitungsgebühr bei Mietwagen unwirksam Autovermieter dürfen für die Bearbeitung des Strafzettels eines Mieters keine pauschale Gebühr in Rechnung stellen Eine etwaige Klausel in Mietverträgen ist unwirksam, so das LG Frankfurt
OLG München kippt Knöllchen-Bearbeitungsgebühr bei Mietwagen Das Wichtigste in Kürze Verbraucherrechte: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die pauschale Knöllchen-Bearbeitungsgebühr einer bekannten Autovermietung geklagt Urteil: Das Oberlandesgericht München erklärte eine 29-Euro-Bearbeitungsgebühr wegen Intransparenz und unangemessener Benachteiligung für unwirksam
Mietwagenfirmen berechnen Pauschale zur Bearbeitung von Strafzetteln . . . So mancher hat vielleicht schon einmal ein sogenanntes Knöllchen bei der Nutzung eines Mietwagens erhalten und musste dann neben den Kosten für den Strafzettel auch eine Bearbeitungspauschale zahlen, die dann je nach Anbieter aber unterschiedlich hoch ausfällt
Dürfen Autovermietungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr . . . - advomano Grund dafür ist die Praxis der Autovermietungsgesellschaften für die Bearbeitung von Buß- und Verwarngeldern im Ausland eine pauschale zu erheben Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass eine solche Vertragsgestaltung unzulässig sei
Autovermietung: Unzulässige Pauschale für die Bearbeitung von . . . „Eine Bearbeitungspauschale wäre nur zulässig, wenn sie den typischerweise zu erwartenden Kosten des Unternehmens entspricht und den Kunden ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt wird, den Strafzettel anzufechten