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schleswig-holstein. de - Bauen - Bauordnungsrecht Zu der neuen Landesbauordnung wird eine umfassende Verwaltungsvorschrift herausgegeben: die Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Vollzugsbekanntmachung Landesbauordnung – VollzBekLBO)
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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) | 2024-07 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung 5 Juli 2024 (GVOBl 2024, S 504) die zuletzt durch das Gesetz vom 13 12 2024 (GVOBl S 875, 928) geändert worden ist Die letzte berücksichtigte Änderung erfolgte durch das Gesetzt vom 13 12 2024 (GVO
LBO,SH - Landesbauordnung - Gesetze des Bundes und der Länder Aufgrund des § 326 Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes wird nachstehend der Wortlaut der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Laridesbauordnung - LBO) vom 6 Dezember 2021 (GVOBl Schl -H S 1422) in der geltenden Fassung bekannt gemacht Die Bekanntmachung berücksichtigt den am 5
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden Schiffe und schwimmende Anlagen in Häfen, für die wasserverkehrsrechtliche Regelungen getroffen sind
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte Es gilt auch für Grund-stücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden
Bekanntmachung der geltenden Fassung der Landesbauordnung r geltenden Fassung der Landesbauordnung Vom 5 Juli 2024 Aufgrund des § 326 Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes wird nachstehend der Wortlaut der Landesbauordnung für d s Land Schleswig-Hols ein (Landesbauordnung - LBO) vom 6 Dezember 2021 (GVOBl S hl -H S 1422) in der geltenden Fassung bek