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§ 103 ZPO - Einzelnorm - Gesetze im Internet (1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden (2) Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen
Die Kostenfestsetzung im Zivilprozess – Anwaltskanzlei Hofauer Nach Prüfung der Kostenfestsetzungsanträge erlässt das Gericht einen so genannten Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) Aus diesem KFB kann der Begünstigte dann – wie aus einem Urteil – vom Gegner die Zahlung fordern und notfalls die Zwangsvollstreckung betreiben
Kostenfestsetzungsverfahren, §§ 103 ff. ZPO | Jura Online Das Kostenfestsetzungsverfahren ist in den §§ 103 ff ZPO normiert Beim Kostenfestsetzungsverfahren geht es um die Frage, wie der Betroffene, nachdem er einen Prozess bestritten hat, an die entstandenen Gerichts- und Verfahrenskosten kommt
§ 104 ZPO Kostenfestsetzungsverfahren Das Beschwerdegericht kann das Verfahren aussetzen, bis die Entscheidung, auf die der Festsetzungsantrag gestützt wird, rechtskräftig ist
§ 104 ZPO - Einzelnorm - Gesetze im Internet Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind
Kostenfestsetzungsbeschluss: Was Sie wissen müssen Um einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen, müssen Sie ein förmliches Schreiben an das zuständige Gericht richten In dem Schreiben sollten Sie die Kosten, die Sie geltend machen möchten, detailliert auflisten und die notwendigen Belege beifügen