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BMWSB Homepage - Bau-Turbo - BMWSB Informationen zum Bau-Turbo für Landräte, Bürgermeister, Bürgermeisterinnen und Gemeinderatsmitglieder
Leitfaden zum Bau-Turbo 2025 - BSKP Der Bau-Turbo 2025 eröffnet Investoren neue Möglichkeiten, Wohnraum schneller und flexibler zu realisieren Besonders profitabel sind Bestandsstandorte, Nachverdichtung und Umnutzungen
Deutscher Bundestag - Bundestag verabschiedet den „Bau-Turbo“ Wenn eine Kommune sich entscheide, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein
Bau-Turbo 2025 – Paragraph 246e BauGB erklärt Der Bauturbo (oder auch Bau-Turbo 2025) ist die Kurzbezeichnung für ein Bundesgesetzespaket, das den Wohnungsbau in Deutschland deutlich beschleunigen soll Mittelpunkt ist der neu einzufügende Paragraph 246e BauGB
Bau-Turbo am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten - vhw. de Mit dem "Bau-Turbo“ sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können Die Regelung ist bis zum 31 Dezember 2030 befristet Sie erleichtert auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Außenbereich
Bauturbo (§ 246e BauGB) FAQ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und . . . gt Die unteren Bauaufsichtsbehörden sollten in ihren Akten vermerken, dass es sich um einen Fall des § 36a BauGB handelt und den Frist-beginn entsprechend dokumentieren Frage: Wann beginnt die Zustimmungsfrist zu laufen, wenn ein Bauantrag für ein Wohn-bauvorhaben bei einer Gemeinde eingereicht wird, die selbst Untere Bauauf-sichtsbehörde ist?
Bau-Turbo: Instrument nur mit Zustimmung der Gemeinde einsetzen Die Regelung des § 246e beschleunigt vor allem Vorhaben an Standorten, wo sich Bauwillige und Stadt schon verständigt haben, was, wie und in welcher Frist gebaut werden soll und wie hoch beispielsweise der Anteil von gefördertem Wohnungsbau sein soll